§§ 922, 924, 933a, 1167, 1298, 1323 f ABGB; Art 5 Abs 3 Verbrauchsgüter-RL
Die Vermutung des § 924 ABGB gilt auch für Werkverträge sowie für Mangelfolgeschäden, die aus einer mangelhaften Werkleistung abgeleitet werden. Sie umfasst auch Schäden, die aus einer unzureichenden Montage der Winterräder an einem Kfz abgeleitet werden.