vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Nachtrunk anzunehmen, amtsärztliche Rückrechnung ist maßgeblich

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2021/200ZVR 2021, 399 - 401 Heft 11 v. 27.10.2021

I. Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids ist einzig und allein ausschlaggebend, ob der Bf zur Tatzeit entgegen der Bestimmung des § 5 Abs 1 StVO ein Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt hat. Eine nach diesem Zeitpunkt vorliegende Alkoholbeeinträchtigung des Bf hat nicht zwangsläufig die Annahme zur Folge, dass er sich auch schon zur Tatzeit in einem derartigen Zustand befunden habe, lässt aber auf Grund des gegebenen zeitlichen Zusammenhangs grundsätzlich auch in dieser Richtung entsprechende Rückschlüsse zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!