Es erfolgten einige die Begleiter betreffende Anpassungen an die Gesetzeslage des § 19 FSG sowie Änderungen bei der Kennzeichnung des Fahrzeugs.
Inkrafttreten: 3. 3. 2020
Es erfolgten einige die Begleiter betreffende Anpassungen an die Gesetzeslage des § 19 FSG sowie Änderungen bei der Kennzeichnung des Fahrzeugs.
Inkrafttreten: 3. 3. 2020