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Kraftfahrrecht V der BMKUEMIT, mit der die Verordnung über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B geändert wird (4. Novelle zur FSG-VBV), BGBl II 2020/76

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/78ZVR 2020, 173 Heft 5 v. 22.4.2020

Es erfolgten einige die Begleiter betreffende Anpassungen an die Gesetzeslage des § 19 FSG sowie Änderungen bei der Kennzeichnung des Fahrzeugs.

Inkrafttreten: 3. 3. 2020

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