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Kraftfahrrecht V der BMKUEMIT, mit der die Zulassungsstellenverordnung geändert wird (10. Novelle zur ZustV), BGBl II 2020/77

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/77ZVR 2020, 173 Heft 5 v. 22.4.2020

Es erfolgten einige Änderungen in den Anlagen und bezüglich des Antrags auf Duplikatausstellung des Fahrzeug-Genehmigungsdokuments.

Inkrafttreten: 30. 3., 1. 4. und 1. 9. 2020

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