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Unmöglichkeit der Alkomatmessung, Bekanntgabe der Gründe hat vor Ort zu erfolgen

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2020/67ZVR 2020, 143 Heft 4 v. 23.3.2020

I. Eine Weigerung, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, liegt auch dann vor, wenn der Betreffende einer solchen an ihn gerichteten und auch von ihm verstandenen Aufforderung tatsächlich keine Folge leistet. Der Alkotest wird auch bei einem grundsätzlichen Einverständnis dadurch verweigert, dass das Zustandekommen des Testes durch entsprechende Handlungen faktisch verhindert wird (vgl VwGH 12. 12. 2001, 2000/03/0111).

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