§§ 1, 9 Abs 5 AHG; §§ 30 ff Tir JagdG; § 4 Abs 5 StVO
Ein Jagdaufseher handelt nicht hoheitlich als Jagdschutzorgan, wenn er einem bei einem Verkehrsunfall verletzten Wild den Fangschuss gibt, durch den ein an der Unfallstelle anwesender Polizeibeamter einen Gehörschaden erleidet.