Infolge des "Vnuk-Urteils" und zweier weiterer Entscheidungen des EuGH zeigte sich ein gewisser Nachholbedarf des Haftpflichtversicherungsrechts in einigen EU-Mitgliedsländern. (FN ) Im Rahmen eines im Jahr 2016 begonnenen "REFIT"-Prozesses zur Aktualisierung der Kfz-Haftpflicht-RL (FN ) wurden durch die Kommission zahlreiche Meinungen und Stellungnahmen aus allen EU-Mitgliedsländern eingeholt. Der Rat wird die RL voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2019, somit unter der seit Juli turnusmäßigen finnischen Präsidentschaft, beschließen.