§ 1 JN; § 14 Abs 1 BStMG 2002; § 20 Abs 5 KFG
Das Rechtsverhältnis zwischen der ASFINAG als Mautgläubiger und einem Mautschuldner bei der Nutzung einer Bundesstraße begründet eine bürgerl Rechtssache iSd § 1 JN.
§ 1 JN; § 14 Abs 1 BStMG 2002; § 20 Abs 5 KFG
Das Rechtsverhältnis zwischen der ASFINAG als Mautgläubiger und einem Mautschuldner bei der Nutzung einer Bundesstraße begründet eine bürgerl Rechtssache iSd § 1 JN.