In jüngerer Zeit werden im freien Schiraum als Maßnahme gegen Grundlawinen sog "Schneedruckbalken" angebracht. Welche Absicherung solcher Vorrichtungen ist nach dem Ingerenzprinzip geboten? Diese Frage wurden ebenso an das 38. Seilbahnsymposium herangetragen wie jene, ob sich aus der Entwicklung neuer Kindersicherungstechnologien für Sessellifte allenfalls eine Nachrüstungspflicht des Seilbahnunternehmers ergeben könnte. Die Diskussionsergebnisse des Gremiums dazu werden im folgenden Beitrag wiedergegeben.