Blaulichtfahrzeuge sind von der Entrichtung von Maut für die Benutzung von Bundesstraßen gesetzlich befreit. Die ASFINAG lässt diese Befreiung für manche Blaulichtfahrzeuge neuerdings nur mehr im Einsatzfall gelten. Die Frage, ob die Ausnahme von der Mautpflicht nur bei Verwendung der Warnleuchten mit blauem Licht gilt, beschäftigte bereits die Verwaltungsstrafbehörden und die Gerichte. (FN )
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