§ 1 AHG; § 4 ADV; §§ 1, 9 EKHG
Auch in Fällen der Amtshaftung kann sich der Geschädigte auf einen Anspruch nach dem EKHG stützen.
Die Entladetätigkeit eines "Faltstraßengeräts" ist dem Betrieb des Kfz zuzurechnen, wenn der Lkw-Motor lief, um mittels höhenverstellbarer Seilwinde als letzten Schritt des Entladens den Gurt aufzuwickeln, der an der Faltstraße angebracht ist.