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Straßenaufsichtsorgane müssen keine rechtliche Aufklärung geben

StVOStrassenverkehrsrechtDr. Gerhard PürstlZVR 2014/141ZVR 2014, 263 Heft 7 und 8 v. 1.7.2014

Normen: § 99 Abs 1 lit b StVO; § 5 Abs 2 StVO

Schlagwörter:

Verwaltungsverfahren; Folgen; Verweigerung; Atemluftuntersuchung; Amtshandlungen; Verwaltungsübertretung; Fahrlässigkeit; Belehrung; Verschulden; Übertretung; Straßenverkehrsordnung; Kraftfahrzeuglenker; Alkomat; Aufklärung; Pflicht; Lenkerkontrolle; Fahrzeugkontrolle;

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