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Verweigerung der Atemluftuntersuchung, tatsächliches Verhalten ist maßgeblich

StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/108ZVR 2012, 205 Heft 6 v. 1.6.2012

§ 5 Abs 2 StVO

In der vorliegenden Entscheidung traf der EuGH Klarstellungen darüber, wann das Verhalten eines Fahrzeuglenkers als Verweigerung der Atemluftuntersuchung gem. § 5 Abs 2 StVO zu qualifizieren ist.

VwGH 16.12.2011, 2008/02/0175; VwGH 15.5.1991, 91/02/0006

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