§ 26a Abs 4 Z 2 StVO; § 3 Z 10 PMG
Gegen eine Strafe, die ein Paketdienstanbieter wegen Missachtung eines Halte- und Parkverbots erhalten hatte, erhob dieser Berufung. Letztendlich hatte der VwGH zu prüfen, ob der Ausnahmetatbestand des § 26a Abs 4 Z 2 StVO erfüllt war.