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Paketdienstanbieter, Tatbestandselement für eine Ausnahme vom Halte- und Parkverbot

StrassenverkehrsrechtJudikaturDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/109ZVR 2012, 205 - 206 Heft 6 v. 1.6.2012

§ 26a Abs 4 Z 2 StVO; § 3 Z 10 PMG

Gegen eine Strafe, die ein Paketdienstanbieter wegen Missachtung eines Halte- und Parkverbots erhalten hatte, erhob dieser Berufung. Letztendlich hatte der VwGH zu prüfen, ob der Ausnahmetatbestand des § 26a Abs 4 Z 2 StVO erfüllt war.

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