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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 5/2011 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl, BGBl III 2012/2

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtGesetzgebungDr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in Wien (Bearbeitung)ZVR 2012/84ZVR 2012, 162 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Der Beitrag zeigt den Beitritt Lettlands und die deswegen erfolgte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich der multilateralen Sondervereinbarung RID 5/2011 in Bezug auf die Beförderung von Heizöl und Rückstandsheizöl an.

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