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Haftung des Luftfrachtführers für Schäden in Zolllager

VerkehrsrechtJudikaturZVR 2012/59ZVR 2012, 133 - 135 Heft 4 v. 1.4.2012

Art 18 Montrealer Übereinkommen; Art 33 Montrealer Übereinkommen; Art 49 Montrealer Übereinkommen; Art 38 Montrealer Übereinkommen

Die Entscheidung behandelt die Haftung des Luftfrachtführers für Schäden, die durch die (Zwischen-)Einlagerung des Frachtguts in einem Zolllager außerhalb des Flughafens, entstehen können und präzisiert so den Haftungszeitraum einer "Luftbeförderung".

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