Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich differenzierend der Behandlung von nicht gehörig erfüllten Pauschalreiseverträgen. Kann zur Abgeltung entgangener Urlaubsfreude unter Beachtung gewisser Bagatellschwellen aus schadenersatzrechtlicher Perspektive das Institut der Preisminderung herangezogen werden?
Rechtsgrundlagen: § 29 KSchG; § 31e KSchG