Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich haftungsrechtlichen Fragen in Hinblick auf verlorenes Gepäck zu und stellt somit Probleme in Hinblick auf Darlegungs- und Aufklärungspflichten eines Luftbeförderers dar.
Rechtsgrundlagen: Art 17 Montrealer Übk; Art 22 Montrealer Übk