Zusammenfassung: In vorliegender Sache war ein Schadenersatzanspruch wegen eines unbekannten LKW-Fahrers strittig. Fraglich war dabei, ob das Überspringen eines Autobahngeländers aus Todesangst wegen eines herannahenden Lkw und der folgliche Absturz sowie schwerste Verletzungen am Körper des Betroffenen adäquat verursacht wurden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 2 VOEG