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Zurückbehaltungsrecht nach § 369 UGB weitergehender als nach § 471 ABGB

SchuldrechtJudikaturo. Univ.-Prof. Dr. Christian Huber, Technische Hochschule Aachen (Anmerkung)ZVR 2011/65ZVR 2011, 128 - 131 Heft 4 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung trifft wesentliche Aussagen in Bezug auf das Zurückbehaltungsrecht bei Folgereparaturen eines Oldtimers. Dabei wird differenzierend auf das Regelungsregime des UGB sowie des ABGB in Hinblick auf die Konnexität der Forderung eingegangen.

Rechtsgrundlagen: § 343 UGB; § 369 UGB; § 471 ABGB; § 1170 ABGB; § 1440 ABGB

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