Zusammenfassung: Der VfGH hatte sich mit einem Antrag eines Transportunternehmers zu befassen, der u.a. die Aufhebung einer FahrverbotsV gemäß Art 139 B-VG zur Gänze als gesetzwidrig aufzuheben. Er begründete dies, dass sein Firmenstandort mit LKW nur über die vom Fahrverbot betroffene Strecke erreichbar wäre.
Rechtsgrundlagen: § 45 StVO; Art 139 B-VG