Zusammenfassung: In gebotener Kürze wird über die Änderung der multilateralen Sondervereinbarung RID 5/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Beförderung von UN 1057 Feuerzeugen und UN 1057 Nachfüllpatronen für Feuerzeuge informiert.
Schlagwörter: