Zusammenfassung: In gebotener Kürze wird die Änderung der multilateralen Sondervereinbarung RID 3/2009 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Beförderung von Chlorsilanen, die der Verpackungsanweisung P 010 zugeordnet sind, aufgrund der Unterzeichnung von Italien angezeigt.