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Kinderradhelmpflicht und Haftung im Zivil- und Strafrecht

VerkehrsrechtJudikaturMag. Johannes Stowasser, ÖAMTCZVR 2011/192ZVR 2011, 322 - 329 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Stowasser thematisiert die Radhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren unter haftungsrechtlichen Aspekten, indem er die strafrechtliche Garantenstellung der Aufsichtspersonen sowie zivilrechtliche Haftungsansatzpunkte beleuchtet.

Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 6 StVO; § 6 StGB; § 1295 ABGB; § 1311 ABGB

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