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Schmerzengeld wird bei Unterhaltsbemessung nicht, Verdienst hingegen schon berücksichtigt

SchadenersatzrechtJudikaturZVR 2011/193ZVR 2011, 329 - 330 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob Schmerzengeldleistungen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind.

Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB; § 1325 ABGB

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