Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich der VwGH der entscheidungsrelevanten Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Ladung zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von KfZ im Wege eines Ladungsbescheids zu erfolgen hat.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 4 FSG