§ 1304 ABGB; § 1320 ABGB
Vorliegendes Judikat beschreibt vor allem Haftungskriterien bei Bewusstlosigkeit eines Pferdegespannführers und die Frage, ob bei einer plötzlichen Bewusstlosigkeit auf die subjektive Ebene des Verschuldens oder auf die Verletzung der gebotenen Sorgfalt auf objektiver Ebene abzustellen ist.