§ 17 ZPO; § 332 ASVG; § 333 ASVG
Diese Entscheidung begrenzt das rechtliche Interesse des Sozialversicherungsträgers, der seine Regressansprüche aus einer Legalzession gegen die für den Unfall seiner Auffassung nach haftpflichtigen Personen eingeklagt hat, am Ausgang des Verfahrens, das der Geschädigte aus demselben Unfall gegen eine andere Person führt.