§ 29b StVO
Hier prüfte der VwGH, ob ein drohender unverhältnismäßiger Nachteil iZm der Entziehung eines Ausweises gem § 29b StVO bei einer ständigen Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands vorliegt und somit der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen ist.