Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit der Frage, ob mögliche Behandlungskosten aufgrund einer sexuellen Beeinträchtigung ein Feststellungsinteresse iSd § 228 ZPO rechtfertigen können.
Rechtsgrundlagen: § 228 ZPO
Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit der Frage, ob mögliche Behandlungskosten aufgrund einer sexuellen Beeinträchtigung ein Feststellungsinteresse iSd § 228 ZPO rechtfertigen können.
Rechtsgrundlagen: § 228 ZPO