Zusammenfassung: Das OLG Wien prüfte, ob eine durch einen Jubel eines Tischfussball-Spielers ausgelöste Verletzung ein typisches Risiko darstellt, das mit dem Spiel/Sport verbunden ist.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 2 ABGB; § 153 ABGB; § 1295 ABGB; § 1297 ABGB