Zusammenfassung: Die Autorin unterzieht Radarwarngeräte einer rechtlichen Analyse. Dabei stellt sie die Frage der rechtlichen Relevanz des Inverkehrbringens und der Inbetriebnahme, indem sie die einschlägigen Normen des TKG und FTEG demonstriert. Wo sind Navigationsgeräte mit implementierten Radarwarngeräten anzusiedeln?
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 6 TKG; § 2 Z 3 FTEG; § 11 FTEG; § 74 TKG; § 83 TKG