Zusammenfassung: Der UVS Wien ging der Frage nach, ob die ASFINAG ein beliehenes Unternehmen im Zusammenhang mit der Vignettenkontrolle ist und ob diese unter § 1 Abs 2 DSG fallen kann.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 4 BStMG; § 20 BStMG
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Zusammenfassung: Der UVS Wien ging der Frage nach, ob die ASFINAG ein beliehenes Unternehmen im Zusammenhang mit der Vignettenkontrolle ist und ob diese unter § 1 Abs 2 DSG fallen kann.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 4 BStMG; § 20 BStMG
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