Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit den Inhalten und Nebenbestimmungen eines Bescheids. Er prüfte dabei, wie Bedingungen, Auflagen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte hierbei zu bewerten sind.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 4 VwGG; § 34 Abs 1 VwGG; § 59 Abs 1 AVG; § 68 Abs 1 AVG; § 62 Abs 4 StVO; § 62 Abs 5 StVO