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Bescheidinhalt, Hauptinhalt und Nebenbestimmungen sind untrennbar

Judikaturübersicht VerwaltungVerkehrsrechtBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/38ZVR 2010, 72 - 73 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit den Inhalten und Nebenbestimmungen eines Bescheids. Er prüfte dabei, wie Bedingungen, Auflagen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte hierbei zu bewerten sind.

Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 4 VwGG; § 34 Abs 1 VwGG; § 59 Abs 1 AVG; § 68 Abs 1 AVG; § 62 Abs 4 StVO; § 62 Abs 5 StVO

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