§ 1325 ABGB; § 273 ZPO
Der OGH prüfte, ob eine Minderung des Schmerzensgeld durch Schmerztherapien bzw. durch die Verabreichung von Schmerzmitteln zulässig ist. Im Anlaßfall versuchte ein Patient, der pleite war, aus einem ärztlichen Kunstfehler "Kapital" zu schlagen.