§ 896 ABGB; § 1302 ABGB; § 1304 ABGB; § 1315 ABGB
Der OGH beschäftigte sich in der Entscheidung mit der Zurechnung des Gehilfenverhaltens im Rahmen des Mitverschuldens auf Geschädigtenseite und prüfte, ob bei einem deliktischen Schadenersatzanspruch eine Kürzung des Schadenersatzanspruchs nur nach § 1315 ABGB erfolgen darf.