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Angabe der Tatzeit im Spruch, Datum der Zustellung genügt

VerwaltungsverfahrenJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/188ZVR 2010, 382 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung hatte sich der VwGH mit dem Konkretisierungsgebot in Hinblick auf den Spruch eines Verwaltungsstrafbescheids zu beschäftigen.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG

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