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Hinterlegung der Bescheinigung über die Probefahrt, nur bei Überlassen wegen Kaufinteresses

VerkehrsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/186ZVR 2010, 381 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung äußert sich das Gericht zur Hinterlegung der Bescheinigung über Probefahrten gem § 45 Abs 1 Z 4 KFG näher.

Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 1 KFG; § 45 Abs 1a KFG; § 102 Abs 5 KFG

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