Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung äußert sich das Gericht zur Hinterlegung der Bescheinigung über Probefahrten gem § 45 Abs 1 Z 4 KFG näher.
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 1 KFG; § 45 Abs 1a KFG; § 102 Abs 5 KFG
Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung äußert sich das Gericht zur Hinterlegung der Bescheinigung über Probefahrten gem § 45 Abs 1 Z 4 KFG näher.
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 1 KFG; § 45 Abs 1a KFG; § 102 Abs 5 KFG