Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich in seiner Entscheidung mit einer veralteten Bauweise einer Fensterscheibe im Hinblick auf den Entlastungsbeweis iSd § 9 EKHG. Geprüft wurde, ob sich ein Betriebsunternehmer sich genaue technische Informationen darüber verschaffen muß, mit welcher Kraftanstrengung eine alte Fensterscheibe aus dem Rahmen gedrückt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 9 EKHG