Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der deutsche BGH mit der Frage der Fälligkeit eines Reparaturkostenanspruchs im 130%-Bereich iZm einem Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert jedoch innerhalb der 130%-Grenze liegt.
Rechtsgrundlagen: § 249 Abs 2 BGB; § 271 Abs 1 BGB; § 286 BGB