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Bemessung des Haushaltsführerschadens nach der Tabelle von Schulz-Borck/Hofmann

Ausländische RechtsprechungSchadenersatzrechtUniv.-Prof. Dr. Christian Huber, AachenZVR 2009/114ZVR 2009, 218 Heft 6 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt der deutsche BGH fest, dass sich der Tatrichter bei Ermittlung und Schätzung des Haushaltsführerschadens mangels abweichender konkreter Gesichtspunkte an der Tabelle von Schulz-Borck/Hofmann orientieren dürfe.

Rechtsgrundlagen: § 843 Abs 1 BGB

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