§ 22 VStG
In dem vorliegenden Erkenntnis befasst sich der VwGH mit dem Verbot des § 82 Abs 1 iVm § 99 Abs 3 lit d StVO sowie dem Verbot des § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e StVO 1960. Hinsichtlich der genannten Verbotsnormen stellt der VwGH fest, dass es sich hiebei um zwei getrennt zu beurteilende Tatbestände handle sowie gegebenenfalls getrennte Strafen zu verhängen seien.