§ 24 FSG; § 25 Abs 3 FSG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der VwGH mit dem Fall, wo dem Bf, der wegen § 28 Abs 2 SMG zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt wurde, die Lenkerberechtigung 29 Monate (Prognose der Behörde)entzogen werden sollte. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob die Entziehungsdauer nicht zu lange bemessen wurde.