Zusammenfassung: Der VwGH befaßte sich mit dem Fall eines Ausstellers von Begutachtungsplaketten gemäß § 57a KFG, der in mehr als 1000 Fällen Prüfplaketten ausstellte, ohne die Fahrzeuge zu kontrollieren. Auch nach der Verurteilung wegen Amtsmißbrauch stellte der Beschwerdeführer neuerliche Plaketten ohne vorherige Prüfung der KfZ aus, die ein Dritter durch Einbruchsdiebstahl erbeutet hatte.