§ 510 Abs 3 ZPO; § 1325 ABGB
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, wie der Verdienstentgang einer bei einem Verkehrsunfall verletzten Person, die sowohl Haupteinkünfte als auch Nebeneinkünfte bezogen hat, zu berechnen ist. Mit einer persönlichen Anmerkung zur Entscheidung von Dr. Georg Kathrein.