§ 103 Abs 2 KFG
Die angeführte Entscheidung hatte sich mit der Frage der Ersatzzustellung im Zusammenhang mit einer Lenkeranfrage an eine deutsche GmbH zu befassen.
VwGH 29.4.2009, 2008/02/0405
§ 103 Abs 2 KFG
Die angeführte Entscheidung hatte sich mit der Frage der Ersatzzustellung im Zusammenhang mit einer Lenkeranfrage an eine deutsche GmbH zu befassen.
VwGH 29.4.2009, 2008/02/0405