Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall wird die Haftung eines aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht lege-artis erstellten Sachverständigengutachtens thematisiert. Beachtlich ist vor allem die textliche Formulierung und wie der SV im Falle unzureichender Unterlagen durch den Gutachten-Besteller zu reagieren hat.
Rechtsgrundlagen: § 1299 ABGB