§ 5 Abs 2 StVO
In der vorliegenden Entscheidung befasste sich der VwGH mit Fragen rund um die Atemluftalkoholuntersuchung. Dem entsprechend werden etwa Rechte des zu Untersuchenden negiert, Ort oder Zeit der der Untersuchung zu bestimmen oder etwa Untersuchungen mangels technischer Einrichtungen vor Ort zu verweigern.