§ 3 EKHG; § 1298 ABGB; § 20 StVO; § 21 StVO
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine überraschende betriebsbedingte Bremsung zu einer Verschiebung der Beweislast führt. Im gegenständlichen Fall ließ sich nicht feststellen, aus welchen Gründen der Buslenker eine Betriebsbremsung, bei der ein Fahrgast verletzt wurde, eingeleitet hatte.