Zusammenfassung: Der OGH hatte sich mit der Höhe der Verunstaltungsentschädigung bei Unterschenkelamputation eines Querschnittgelähmten zu befassen. Im gegenständlichen Fall war die Amputation aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers notwendig geworden. Mit Anmerkungen von Christian Huber.
Rechtsgrundlagen: § 1326 ABGB